Die Debatte um die Zukunft der Bundeswehr ist – nach vier Jahren Stillstand und Debattenverweigerung – endlich im vollem Gange. Die Haushaltslage erfordert eine tiefgreifende Reform, schließlich soll die Bundeswehr ab 2014 mehr als 4 Milliarden Euro im Jahr einsparen. (Ich bin übrigens der Auffassung, dass man von den 31 Milliarden Euro, die die Bundeswehr jährlich kostet noch etwas mehr als geplant, nämlich 5 Milliarden einsparen kann.) Aber auch sicherheitspolitisch ist eine Neuorientierung der Bundeswehr mehr als überfällig. Diese ist mit ihren Strukturen, ihrem Auftrag und Material noch nicht in der Gegenwart angekommen, sondern ist mit einem Bein noch in den Bedrohungsszenarien der Vergangenheit verfangen. Es besteht jetzt die Chance auf eine modernere Bundeswehr, die gleichzeitig Steuergelder einsparen und dennoch sicherheitspolitisch leistungsfähiger sein kann.
Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg jongliert mit unterschiedlichen Papieren und Konzepten. Die Vielzahl der verschiedenen Szenarien dünnt sich in den letzten Tagen etwas aus, aber es bleibt unklar, wohin die Reise geht. Wird die Bundeswehr auch konzeptionell die Weichen für die Zukunft stellen dürfen? Oder setzen sich die Hardliner in der Union durch, die die Wehrpflicht unbedingt erhalten wollen, quasi als größten Trachtenverein Deutschlands?
Die Fraktionen im Bundestag werden sich im Herbst positionieren (müssen), wohin die Reise geht. Das folgende sind dabei kein Versuch den grünen Entscheidungen/Positionierungen vorzugreifen sonderndie ganz persönliche Meinung von einem, der die letzten Jahre an der einen und anderen Debatte über die Bundeswehr beteiligt war.
Was also würde ich ganz persönlich vorschlagen, wäre ich der Verteidigungsminister? Aus meiner Sicht müsste sich eine Bundeswehrreform entlang folgender Linie orientieren, die ich hier aus ganz persönlicher Sicht einmal skizzieren möchte:
1. Grundannahme
Hauptaufgabe der Bundeswehr werden in Zukunft multilaterale Einsätze im Auftrag der VN sein. Bündnisverteidigung ist ein weiteres Szenario, bei dem aber die realistischen Rahmenbedingungen mitgedacht werden müssen. Die Bundeswehr wird Einsätze nie alleine, sondern gemeinsam mit EU- und NATO-Partnern durchführen (Ausnahme sind und bleiben hier die Fähigkeit zu kurzfristigen Evakuierungsmissionen). Klassische Kriege im Sinne militärisch gleichwertiger Gegner sind auf absehbare Zeit kein relevantes Szenario.
2. Ziel der Bundeswehrreform
Angesichts der aktuellen und wahrscheinlichen Bedrohungsszenarien benötigt die Bundeswehr eine konsequente Aufgabenkritik – sowohl hinsichtlich der militärischen Fähigkeiten und des bestehenden sicherheitspolitischen Auftrags, als auch hinsichtlich des für diesen angepassten Auftrag der notwendigen Strukturen, des Personals und des Materials. Ziel muss sein, die Bundeswehr mit den zur Verfügung stehenden Mitteln möglichst effizient zu machen, um den sicherheitspolitischen Beitrag und die Fähigkeiten der Bundeswehr für Ihre Aufgaben zu maximieren. Das Optimierungspotenzial ist dabei immens.
3. Wehrform
Eine effiziente Bundeswehr hat nicht bloß keinen Bedarf an Wehrpflichtigen, die Wehrpflicht erweist sich als größtes Hindernis für eine sinnvolle Reform. Eine moderne Bundeswehr muss kleiner und gleichzeitig leistungsfähiger werden. Dafür benötigt man gut ausgebildete und hoch motivierte Soldatinnen und Soldaten (Eigenschaften, die nur selten Assoziationen mit Grundwehrdienstleistenden wecken). Die Verkürzung auf die sechsmonatige Wehrpflicht macht das Dilemma noch offensichtlicher: für Einsätze sind die Wehrpflichtigen nicht zu gebrauchen, erfordern aber eine immense Infrastruktur (Ausbilder, Kasernen, Material). Der Nutzen der Wehrpflicht liegt im Ergebnis in der „leichteren“ Rekrutierung von Freiwilligen. Die Kosten der Wehrpflicht wurden vom Verteidigungsministerium mit ca. 470 Millionen Euro im Jahr angesetzt – die volkswirtschaftlichen Kosten liegen weitaus höher. Sicherheitspolitischer „Output“: ca. 10.000 zusätzliche Soldaten, die sich anschließend bei der Bundeswehr verpflichten (anders ausgedrückt: jedem Freiwilligen könnte man ein Begrüßungsgeld von 47.000 Euro zahlen).
Die Wehrpflicht ist ein immenser Grundrechtseingriff, die Wehrgerechtigkeit hat sich seit langem auf eine angebliche „Auswahlgerechtigkeit“ reduziert. Das ist schlimm, aber es wird im Ergebnis nur noch schlimmer, da der sicherheitspolitische Zugewinn ein Verlust ist. Von den 250.000 Soldatinnen und Soldaten leisten fast 50.000 nichts Aufgabenrelevantes, sie schlagen als Wehrpflichtige die Zeit tot oder bilden die Wehrpflichtigen im Zeittotschlagen aus.
Eigentlich spricht alles für ein Aussetzen der Wehrpflicht – außer dem Selbstverständnis der CDU/ CSU. Oder, um es mit Horst Seehofer oder Peter Müller (Saarland) auszudrücken: „Die Wehrpflicht ist ein Stück Identität der Union“. Brauchtumspflege in Uniform sozusagen.
Wenn man die Wehrpflicht aussetzt, muss man es im Übrigen richtig machen. Wer auf Freiwilligkeit setzt benötigt den Wehrerfassungs- und Musterungsapparat nicht mehr. Das Konzept der SPD (inklusive der aktuellen Guttenbergschen Adaption) von der „freiwilligen Wehrpflicht“ ist nicht nur ein paradoxes, es ist auch ein höchst unsinniges Konzept. Die SPD will niemanden zum Dienst bei der Bundeswehr zwingen, aber bitte weiter alle jungen Männer erfassen und in Kreiswehrersatzämtern mustern. Damit lässt sie ein großes Einsparpotenzial der Wehrverwaltung brach liegen und sorgt für eine gigantische, teure und unsinnige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
Karl Theodor zu Guttenberg liebäugelt jetzt auch mit dieser kruden SPD-Logik. Dies dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass unter „Freiwilliger Wehrpflicht“ sich so ziemlich jeder das Vorstellen darf, was er möchte. Der Bundeswehr ist mit so einem Etikettenschwindel nicht geholfen. Freiwillig, schlank, unkompliziert – damit hätten wir etwas gewonnen.
Die Freiwilligkeit geht einher mit besseren Konzepten zur Nachwuchsgewinnung. Einerseits sind dies klassische Fragen der Attraktivität des Dienstes (Besoldung, Versorgung, Arbeitsbedingungen), andererseits befürworte ich als Ersatz für die Wehrpflicht einen flexiblen Kurzwehrdienst, der es Freiwilligen ermöglicht, sich für 12 bis 36 Monaten bei der Bundewehr zu verpflichten. Wenn dieser Kurzwehrdienst attraktiv genug ausgestaltet wird (z.B. Abbau der Verpflichtungsschwelle durch Kündigungsmöglichkeit, Berufsausbildung oder –förderung, Möglichkeit der Verlängerung der Dienstzeit etc.) kann er die Wehrpflicht mehr als ersetzen. Im Grunde ist auch ein scheinbares Argument für die Wehrpflicht damit ausgeräumt: dass eine Wehrpflicht für eine bessere Anbindung an die Gesellschaft sorge. Die Zahl der „durchlaufenden“ einsetzbaren Soldatinnen und Soldaten müsste bei einer Freiwilligenarmee gegenüber einer Wehrpflichtarmee nicht sinken. Die Bundeswehr soll keine reine Berufsarmee sein, und Kurzzeit-Dienstverhältnisse soll es auch in Zukunft geben. Diese Dienstverhältnisse sollen aber nicht wie bisher aus dem Pool der Zwangsrekrutierten gewonnen werden, sondern diesen Kurzdienst freiwillig leisten.
4. Größe und Struktur der Bundeswehr
Die Bundeswehr muss kleiner werden. Da ca. 50% des Verteidigungsetats auf das Personal entfallen, ist offensichtlich, dass eine Einsparleistung von 4 Milliarden Euro auch eine Truppenreduzierung mit sich bringt. Mit einer Neujustierung und Strukturreformen ist dies aber auch möglich.
Als Obergrenze der militärischen Personalstruktur halte ich 150.000 bis 160.000 Soldatinnen und Soldaten (plus 5.000 Stellen für Reservisten) für ausreichend. Diese Verkleinerung würde, gemeinsam mit sicherheitspolitisch gebotenen Strukturänderungen bedeuten:
• Verzicht auf Wehrdienstleistende und die bisher erforderlichen Ausbilder (ca. 45.000 Stellen)
• Reduzierung der militärischen Stäbe, Verschlankung der Organisationsstruktur, Eingliederung der Teilstreitkraftinspekteure zurück in die Truppe
• Eingliederung des Sanitätsdienstes in die SKB (Streitkräftebasis), damit nur noch vier statt wie bisher fünf Teilstreitkräfte (Heer, Marine, Luftwaffe, SKB)
• Verstärkte europäische bzw. transatlantische Zusammenarbeit.
Auf einige militärische Spezialfähigkeiten kann die Bundeswehr im Sinne einer multinationalen Arbeitsteilung verzichten, bzw. es wäre effizienter, diese gemeinsam mit Verbündeten zu betreiben (sogenannte Pooling-Lösung). Als Beispiele für solche verzichtbaren oder gemeinschaftlich betriebenen Fähigkeiten seinen die Bereiche ABC-Abwehr, CSAR (Combat Search and Rescue), Luftverteidigung, Seeminenabwehr und Strategischer Transport genannt.
• Reduzierungen bei der Luftwaffe (Verzicht auf Geschwader), Marine (Verzicht auf Fregatten und U-Boote). Reduzierung bei Heer im Bereich Artillerie und Kampfpanzer.
• Reduzierung bei der SKB durch Aufgabenkritik und verstärkte Zusammenarbeit mit zivilen Leistungserbringern (s.u.)
• Aufgestockt werden müssten die personellen Fähigkeiten für die Bereiche (mechanisierte) Infanterie, polizeiliche Aufgaben (d.h. Feldjäger), Ausbildung, militärische Beratung sowie Stärkung einiger Spezialisten (z.B. Fernmelder). Diese Einheiten werden in internationalen Einsätzen besonders stark angefragt und sind aufgrund der Einsatzbelastung aufzustocken.
• Verzicht auf nukleare Teilhabe (d.h. Fähigkeit mit Tornado-Kampfflugzeugen Atomwaffen einzusetzen).
5. Betrieb der Bundeswehr
Der Betrieb der Bundeswehr bietet immensen Reformbedarf:
• Im Bereich des Zivilpersonals besteht bei einer verkleinerten Bundeswehr Einsparpotenzial.
Eine Reduzierung auf maximal 65.000 Bedienstete wäre dabei für mich Zielgröße. (ambitioniert, aber machbar)
• Damit einhergehen würde eine konsequente Neubewertung, welche Unterstützungsfähigkeiten die Bundeswehr im Inland aus sicherheitspolitischen oder hoheitlichen Gründen selbst erbringen muss. Bei den nicht notwendigen Unterstützungsleistungen (also ausdrücklich nicht im militärischen Kernbereich) sind dann konsequent Aufgaben im Wege der ÖPP/ PPP an private Erbringer abzugeben, sobald dies wirtschaftlichen Gewinn verspricht. Gerade im Bereich der Logistik, Materialerhaltung, Verpflegung, IT, Liegenschaftsmanagement sind so Einsparungen oder zumindest Effizienzsteigerungen zu erzielen.
• Die Zahl der Bundeswehrstandorte kann gegenüber heute rund 400 auf 250 bis höchstens 300 verringert werden. Dies ergibt sich zum einen aus der Verkleinerung der Personalstärke, zum anderen aus der Zusammenlegung kleinerer Standorte zu betriebswirtschaftlich tragfähigen Lösungen.
• Die Bundeswehrverwaltung muss leistungsfähiger werden. Dazu gehören besseres Controlling und erhöhte Kostentransparenz, vor allem aber eine schlankere Verwaltung. Dabei halte ich eine Änderung der Verwaltungstrennung in Art. 87a GG/ 87b GG für anzustreben (diese Vorschriften im Grundgesetzt trennen die Aufgaben der Bundeswehr in einen militärischen Teil und eine zivilen Bundeswehrverwaltung). Durch die historisch begründbare Trennung militärisch/ zivil werden heutzutage immens viele Doppelstrukturen geschaffen und Entscheidungsprozesse verlangsamt. Eine bessere militärisch/ zivile Verwaltungszusammenarbeit innerhalb der Bundeswehr ist mehr als überfällig.
6. Rüstungsbeschaffungen
Auch die Praxis der Rüstungsbeschaffung bedarf eines Neuansatzes.
• Als ersten Schritt ist ein Beschaffungsmoratorium zu beschließen: durch die Verkleinerung der Bundeswehr und die militärische Neuausrichtung werden einige Systeme nicht mehr oder in geringerer Stückzahl benötigt. Es muss verhindert werden, dass zulaufende Waffensysteme Strukturen erzwingen, die sicherheitspolitisch suboptimal sind. Vor allem für Großprojekte wie Eurofighter, A400M, Kampfhubschrauber Tiger oder Lenkflugkörpersysteme muss dies eine deutliche Reduzierung der zu beschaffenden Stückzahlen bedeuten.
Wenn die Stückzahlen bereits vertraglich gebundener Systeme nicht im Wege der Vertragsgestaltung oder Verhandlung mit der Industrie reduziert werden können, sind überzählige Systeme hilfsweise sofort auszusondern, um zumindest die Betriebs- und Depotkosten zu minimieren.
• Neubeschaffungen müssen in einem zweiten Schritt in der zeitlichen Reihenfolge eindeutig hinsichtlich der tatsächlichen und wahrscheinlichen Einsatzrelevanz priorisiert werden. Die Modernisierung der reformierten Bundeswehr benötigt Zeit – daher sind die Beschaffungen hinsichtlich der aktuellen Einsätze abzuschichten. Die bisherige Erfahrung der Ausstattung gerade in Afghanistan zeigt, dass hier noch große Defizite bestehen.
Die bisherige Beschaffung orientiert sich zu stark an den Bedürfnissen der Rüstungsindustrie und begreift sich allzu oft als industriepolitisches Instrument. Beschaffungen müssen aber zu allererst der Bundeswehr dienen.
Aufgrund bestehender Defizite sind die Bereiche Kommunikation, Aufklärung und taktischer Transport vermutlich in ersten Schritten besondere Schwerpunkte.
• Ziel der Ausstattung der Bundeswehr muss Qualität und eine ausreichende Quantität für Einsatz und Ausbildung sein. Die bisherige Praxis, aus Kostengründen das Prinzip „Strecken und Streichen“ in Anfangsbefähigung, Grundbefähigung und Zielbefähigung zu trennen muss aufhören. Es kann nicht sein, dass die Bundeswehr so wenige Fahrzeuge eines bestimmten Typs hat, dass diese den Soldatinnen und Soldaten zum ersten Mal im Einsatz begegnen und dort erst die Ausbildung damit beginnt. „Leereinheiten“, die im Inland mit hoffnungslos veraltetem, niemals für den Einsatz tauglichen Gerät ausgestattet sind, sind absurd – entweder die Bundeswehr kann mittelfristig eine Einsatzfähigkeit erreichen, oder diese Einheiten sind als reiner Parkplatz für Personalstellen überflüssig.
• Im Beschaffungsprozess benötigen wir eine zielgenauere Analyse der Kosten im Verhältnis zum sicherheitspolitischem Nutzen. Wir müssen die berüchtigten „Goldrandlösungen“ vermeiden. Oftmals fordert die Bundeswehr gegenüber bewährten oder verfügbaren Technologien eine verhältnismäßig geringe Leistungssteigerung. Diese schlägt sich meist aber in unverhältnismäßigen Kosten, langjährigen Verzögerungen in der Beschaffung und großen technischen Problemen nieder. 10% Leistungssteigerung für 300% mehr Kosten ist auch sicherheitspolitischer Unsinn. Unsere Soldatinnen und Soldaten benötigen die geeignete Ausrüstung – diese muss aber rechtzeitig, zuverlässig und in ausreichender Stückzahl beschaffbar sein. Und wir sollten öfter als bisher auf eigene Entwicklungen verzichten um auf „ of-the-shelf“-Beschaffungen zurückzugreifen. Entwickeln lassen darf die Bundeswehr auch, sollte dies aber auf einige ausgewählte Bereiche beschränken, die zudem aus Einsatzgesichtspunkten nicht zeitkritisch sein sollten. Man kann auch darüber nachdenken, solche unterschiedliche Beschaffungen (Kauf/ Weiterentwicklung/ Eigenentwicklung) mit Quotenvorgaben zu versehen.
• Das Beschaffungsverfahren muss beschleunigt werden. Die Bundeswehr leidet gerade darunter, dass sie jetzt Waffensysteme erhält, die vor 20-30 Jahren konzeptionell geplant wurden und jetzt aus der Zeit fallen (UH Tiger als Panzerabwehrhubschrauber z.B.). Eine besondere Bedeutung wird dabei der Reform des BWB zukommen müssen. Zudem sollten die Teilstreitkräfte als Bedarfsträger für Beschaffungen stärker und unmittelbarer am Beschaffungsverfahren beteiligt werden und nicht zuletzt dadurch mehr eigenes Kostenbewusstsein entwickeln.
• Europäische oder transatlantische Kooperationen im Bereich der Rüstungsbeschaffung ist wünschenswert, funktioniert in der bisherigen Praxis aber nicht (gut). Zwingend erforderlich wären in Zukunft militärische und technische Standardisierung. Es ist gut, wenn sich vier europäische Nationen zusammentun, um über größere Stückzahlen den Stückpreis zu senken. Es ist absurd, wenn dabei aber 7-9 unterschiedliche technische Varianten herauskommen, weil jede Nation die gemeinsame Beschaffung „verschlimmbessern“ möchte. Das ist aber bislang die teure Realität…
Auf die Bundeswehr kommen große Veränderungen zu. Ich begreife die Reform aber als Möglichkeit, die Bundeswehr moderner, leistungsfähiger und gleichzeitig für die Soldatinnen und Soldaten attraktiver zu machen. Der Ball liegt im Spielfeld der Bundesregierung – jetzt bleibt abzuwarten, ob sie ihn aufnimmt.